Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dogwalking Tails on Trails
(Stand März 2026)
​
1. Geltungsbereich
​
​Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Tails on Trails – Anne Koch, Wenzendorfer Straße 4b, 21244 Buchholz in der Nordheide, gelten die nachfolgenden AGB.
​
2. Vertragsabschluss
​
Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Tails on Trails den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Tails on Trails zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
​
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
4. Laufzeit und Kündigung
​
Der Abo-Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum 15. oder am Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5. Vertragsinhalt
​
Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung).
Die Betreuung beinhaltet das Abholen und Bringen des Hundes durch Tails on Trails, entweder Zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
6. Haftung
Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/Besitzer im Sinne von 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. Ein Nachweis ist vorzulegen.
Der Hund wird in Gruppenhaltung (angeleint und unangeleint in freiem Gelände) betreut. Dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen.
Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.
Im Falle einer Verletzung des Hundes, auch soweit sie zum Tode des Tieres führen könnte oder eines Weglaufens oder sonstiges Abhandenkommens des Hundes, können vom Halter keine Ansprüche gegenüber Tails on Trails geltend gemacht werden.
Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung/im Haus des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung der Betreuerin ausgeschlossen.
Es obliegt Tails on Trails ob läufige Hündinnen oder unkastrierte Rüden am Spaziergang teilnehmen können.
Tails on Trails übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.
Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich Tails on Trails diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.
​
7. Verpflichtungen
Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein und hat diese mit Abschluss des Vertrags vorzulegen.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.
Sollte ein zu betreuender Hund unter keinen Umständen unangeleint an dem Gassi-Service teilnehmen (jagdliche Ambition, Fluchtgefahr durch Erschrecken, etc.), ist der*die Eigentümer*in dazu verpflichtet Ein Haufen Hunde unverzüglich darüber zu informieren.
Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Tails on Trails den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, Tails on Trails über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Parasitenbefall oder Läufigkeit zu informieren.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich Tails on Trails über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.
Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
Tails on Trails versichert, die Hunde artgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Ein Tails on Trails verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund am vereinbarten Ort abzuholen und nach der Betreuungszeit wieder dorthin zurückzubringen.
Während des Transports werden die Hunde gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesichert.
Die genaue Zeiteinteilung und Routenplanung obliegt dabei allein Tails on Trails. Tails on Trails kann keine feste Zeiten für den Hol- und Bringservice zusagen.
Die Betreuung durch Tails on Trails beinhaltet einen Spaziergang von circa 90 bis 120 Minuten. Bei “extremen” Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Dauer zum Schutz der Hunde nach Ermessen von Tails on Trails angepasst werden. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
Ein Tails on Trails reinigt den Hund nach einem Spaziergang – bei nassem Wetter – grob mit einem Handtuch.
An gesetzlichen Feiertagen(HB) findet kein Dogwalking statt.
8. Abrechnung
Die aktuellen Preise werden dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt und sind auf der Webseite www.tails-on-trails.de in der entsprechenden Preisliste nachzulesen.
Als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird von Tails on Trails keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Preislisten dürfen bei Bedarf zum Quartalsende aufgrund gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten angepasst werden. In diesem Fall wird der Halter von Tails on Trails über die Preisänderung unterrichtet.
Alle Leistungen sind im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die monatlichen Kosten des Abos sind jeweils zum Monatsanfang, spätestens bis zum 3. eines jeden Monats, zu überweisen (Dauerauftrag empfohlen). Sollte der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen worden sein, kann eine Abholung des Hundes nicht erfolgen.
Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
Die Rechnung wird digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Das Monatsabo ist ein monatlicher Festpreis unabhängig von Urlaub, Krankheit und anderweitigen Ausfällen des Auftraggebers. Im Gegenzug verpflichtet sich Tails on Trails den Platz des jeweiligen Hundes weiterhin bereitzustellen. Der monatliche Festpreis ist so berechnet, dass 30 Urlaubs/-Krankentage der Betreuerin sowie 10 Werktage Ausfall des Auftraggebers (Urlaub, Stehtage der Hündin, etc.) einkalkuliert sind. Außerdem sind die gesetzlichen Feiertage in Niedersachsen, sowie der 24.12., 25.12., 26.12. und 31.12. bereits einkalkuliert. Somit ergibt sich ein gleichbleibender monatlicher Betrag pro Jahr. Tails on Trails ist bemüht, den Auftraggeber frühzeitig über einen anstehenden Urlaub zu informieren.
Während der Probezeit werden die Leistungen einzeln, d.h. nicht im Abo, abgerechnet. Auch in der Probephase greifen die AGB mit Inanspruchnahme der Leistung. Bereits gebuchte Leistungen werden nicht erstattet.​
9. Unmöglichkeiten
Bezogen auf BGB §313 Störung der Geschäftsgrundlage und §275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung:
In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel, Unwetter) und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (z.B. Kollision, Fremdbeschädigung – Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).
​​
10. Datenschutz
Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgen. Steuerberater).
Mit Abschluss des Vertrags stimmt der Hundehalter zu, dass Tails on Trails Fotos und Videos der Hunde auf der Website, für Marketingzwecke und auf sozialen Netzwerken nutzen darf.
​​
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
12. Streitbeilegung
​
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
​
13. Sonstiges
Wenn der*die Eigentümer*in Freilauf zugestimmt hat, ist sich der/der Eigentümer*in bewusst, dass Tails on Trails nach einer Eingewöhnungsphase und nach eigenem Ermessen den Hund ohne Leine laufen lässt.
Der*die Eigentümer*in werden hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr.
Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.03.2026 wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hundeschule Tails on Trails
(Stand März 2026)
​
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für die Unterrichtsvereinbarung zwischen dem Kunden und der Hundeschule Tails on Trails – vertreten durch Anne Koch.​
2. Einzelstunden/Gruppen/Kurse
Es können nur Hunde am Unterricht teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, in welcher der Besuch einer Hundeschule und das Laufen ohne Leine nicht ausgeschlossen sind.
Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden-)Hunde. Die Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen-, und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
Die Unterrichtsgebühr ist in bar oder per Überweisung zu begleichen. Einzelstunden und Gruppenstunden sind direkt nach der Stunde zu bezahlen, Gesamtpreise für Kurse sind vor Kursbeginn zu entrichten. Erstgespräche werden per Vorkasse abgerechnet.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts (Einzelstunde) muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird die Trainingseinheit berechnet. Absagen von einzelnen Kursstunden nach Kursbeginn können nicht erstattet werden. Die Trainer behalten sich vor, Trainingseinheiten kurzfristig verschieben und/oder absagen zu können.
Termine werden mündlich, telefonisch oder in Textform (Email, Smartphone) vereinbart.
Bei Hausbesuchen werden bei Fahrstrecken ab dem fünften Kilometer Fahrtkosten berechnet.
Trainingskarten haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine begrenzte Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen ungenutzte Stunden.
​​
3. Verjährung von Ansprüchen
​
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Fotos und Videos
​
Der Veranstalter hat das Recht, während der Veranstaltung Fotos oder Videos zu machen. Mit der
Teilnahme an der Veranstaltung gibt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und
weiteren Verwendung der Fotos und Videos ohne jegliche Forderung gegenüber des Veranstalters.
Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt bei Anne Koch.
Der Kunde kann vor Teilnahme mündlich, schriftlich oder elektronisch der Veröffentlichung widersprechen.
Der Kunde darf nur mit expliziter Genehmigung durch den Veranstalter Fotos, Videos oder
Tonaufnahmen von der Veranstaltung erstellen. Jede nicht genehmigte Aufnahme und/oder Veröffentlichung wird vom Veranstalter strafrechtlich verfolgt.
​
5. Datenschutz
​
Es gelten die Datenschutzrichtlinien auf der Webseite https://www.tails-on-trails.de/datenschutz/
6. Salvatorische Klausel
​
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
7. Streitbeilegung
​
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
8. Schlussbestimmungen
​
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.
Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.03.2026 wirksam.